Mitglieder

Der Verein kennt folgende Formen der Mitgliedschaft:

a) Ordentliche Mitglieder
Sektion 1: Fachgesellschaften:

 

 

Sektion 2: Wissenschaftliche Institute und Forschungsverbünde:

 

Sektion 2: Wissenschaftliche Institute und Forschungsverbünde/Patient:innenorganisationen:

 

Sektion 3: Juristische Personen und Personenvereinigungen

 

Sektion 4: Natürliche Personen

Darüber hinaus sind 362 natürliche Personen Mitglieder des DNVF (Stand: 10. Januar 2024). Die persönlichen Mitglieder stammen sowohl aus dem Bereich der Wissenschaft und Forschung, als auch aus den Unternehmen der Gesundheitsbranche, der Gesundheitswirtschaft und des Verbandswesens.

b) Fördernde Mitglieder

Die Fördernde Mitgliedschaft kann beim Verein formlos beantragt werden. Außerdem können Mitglieder der Sektionen 1 - 3 formlos die fördernde Mitgliedschaft beantragen.
Aktuell hat das DNVF folgende Fördernde Mitglieder:

  • AstraZeneca GmbH
  • Bertelsmann Stiftung
  • Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) (Ordentliches Mitglied Sektion 3)
  • Daiichi Sankyo Deutschland GmbH
  • Dr. Ausbüttel & Co. GmbH
  • Idorsia Pharmaceuticals Germany GmbH
  • Janssen-Cilag GmbH
  • m.Doc GmBH
  • MSD SHARP & DOHME GMBH
  • Novartis Pharma GmbH
  • Pfizer Deutschland GmbH
  • Roche Pharma AG
  • Sanofi-Aventis Deutschland GmbH
  • Takeda Pharma Vertrieb GmbH & Co. KG
  • Zimmer Biomet Deutschland GmbH
c) Korrespondierende Mitglieder
Zu korrespondierenden Mitgliedern können die Institutionen im In- und Ausland ernannt werden, an deren ständiger Mitarbeit der Verein ein besonderes Interesse hat.
 

 

 

d) Ehrenmitglieder

Ehrenmitglieder sind Personen, die sich um den Verein besonders verdient gemacht haben.

Die Ehrenmitgliedschaft im DNVF haben bisher folgende Personen erhalten: