Mitglied werden
Wenn Sie Interesse an einer Mitgliedschaft im DNVF haben, dann gibt es folgende Möglichkeiten:
- Antrag auf ordentliche Mitgliedschaft als institutionelles Mitglied
- Antrag auf ordentliche Mitgliedschaft als natürliche Person
- Antrag auf fördernde Mitgliedschaft
Die ordentliche Mitgliedschaft steht grundsätzlich wissenschaftlich, fachlich oder berufspolitisch auf dem Gebiet der Versorgungsforschung tätigen juristischen Personen oder Personenvereinigungen sowie natürlichen oder juristischen Personen, deren Tätigkeit für die Versorgungsforschung relevant ist, offen. Studierende sind ausdrücklich willkommen und beitragsfrei.
Die fördernde Mitgliedschaft kann zum einen von den ordentlichen Mitgliedern des Vereins beantragt werden. Außerdem können juristische Personen und Personenvereinigungen (z.B. Unternehmen und Verbände), die den Verein unterstützen möchten, eine Fördermitgliedschaft beantragen. Fördernde Mitglieder haben in der Regel kein Stimmrecht in der Mitgliederversammlung, nur im Falle einer gleichzeitigen ordentlichen Mitgliedschaft. Die Fördermitglieder verpflichten sich zur Einhaltung des Kodex für Fördermitglieder.
Vorteile
Antragsstellung
Vor einer Antragsstellung nehmen Sie bitte die Informationen zur Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der institutionellen und persönlichen Mitgliedschaft, die Satzung, die Beitragsordnung sowie die Darlegung von Interessen im DNVF zur Kenntnis. Wenn Sie Fragen hierzu haben, unterstützt die Geschäftsstelle des DNVF Sie gerne.
Für die Antragstellung auf ordentliche Mitgliedschaft nutzen Sie bitte die Antragsformulare. Füllen Sie bitte das entsprechende Antragsformular aus. Bitte vergessen Sie nicht, die Formulare zu unterzeichnen und die erforderlichen Anlagen beizufügen.
Bei der Antragstellung von universitären Einrichtungen gibt es einige Besonderheiten zu beachten. Wir empfehlen hierzu, das entsprechende Merkblatt zu berücksichtigen.
Der Antrag auf fördernde Mitgliedschaft kann formlos an die Geschäftsstelle des DNVF gerichtet werden. In dem Schreiben ist die Bereitschaft zur Einhaltung des Kodex für Fördermitglieder zu vermerken.
Sie erhalten nach Eingang der Antragsunterlagen eine Eingangsbestätigung per E-Mail. Über Ihren Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand des DNVF. Sie werden zeitnah von der Geschäftsstelle über die Entscheidung informiert
Antragsformulare
- Formular für die Beantragung der ordentliche Mitgliedschaft von Gesellschaften / Institutionen / Organisationen (Sektion 1-3) (*)
- Formular für die Beantragung der ordentlichen Mitgliedschaft von Patient:innenorganisationen
- Formular für die Beantragung der ordentlichen Mitgliedschaft von Natürlichen Personen (Sektion 4) (*)
- Formular für die Beantragung der ordentlichen Mitgliedschaft von Natürlichen Personen (Sektion 4 Student*innen) (*)
- Formular für die Beantragung der fördernden Mitgliedschaft (*)
- Satzung des DNVF e.V.
- Beitragsordnung des DNVF e.V. vom 04.05.2022
- Merkblatt zur Antragstellung von universitären Einrichtungen
- Kodex für Fördermitglieder
(*) Bitte beachten Sie: Gegebenenfalls müssen Sie das Antragsformular zunächst herunterladen und mit dem Adobe Acrobat Reader © öffnen, um die PDF-Formulare direkt am PC ausfüllen und danach ausdrucken zu können.